Scheidungskosten bei Scheidung online

Für Ihre Scheidung-online entstehen selbstverständlich Kosten. Sie zahlen bei der Scheidung-online die gesetzliche Mindestvergütung nach dem Gerichtskostengesetz (FamGKG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Kosten für Ihre Ehescheidung sind vom Gesetzgeber im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verbindlich geregelt. Dabei richten sich die Gerichts- und Anwaltskosten nach der Höhe des Verfahrenswertes.

Der Verfahrenswert richtet sich nach

  • dem vierteljährlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten bei Einreichung des Scheidungsantrages,
  • der Anzahl der bestehenden Versorgungsanwartschaften,
  • dem vorhandenen Vermögen beider Ehegatten
  • und der Anzahl der minderjährigen Kinder.

Da zumeist die Höhe der Versorgungsanwartschaften bei Einreichung des Scheidungsantrages noch nicht endgültig feststehen, wird bei Einreichung des Scheidungsantrages von einem vorläufigen Verfahrenswert ausgegangen. Das Familiengericht setzt am Ende des Scheidungsverfahrens erst den endgültigen Verfahrenswert fest.

Rechtsanwaltsgebühren bei Scheidung Online

Sie gehen überhaupt kein finanzielles Risiko ein, denn Sie zahlen Ihre Gebühren an die Kanzlei Borghoff-Kulas immer erst nach den jeweiligen Verfahrensfortschritten, Rechtsanwältin Borghoff-Kulas geht für Sie in Vorleistung:

  1. Mit der Einreichung des Scheidungsantrages beim zuständigen Familiengericht erhalten Sie die erste Anwaltsrechnung mit der Verhandlungsgebühr nach dem vorläufig festgesetzten Verfahrenswert.
  2. Nach dem Erhalt der Ladung zu Ihrem Scheidungstermin erhalten Sie die zweite Anwaltsrechnung mit der Terminsgebühr nach dem vorläufig festgesetzten Verfahrenswert.
  3. Nach der Verhandlung und dem Ausspruch Ihrer Scheidung erhalten Sie die Endabrechnung nach dem vom Familiengericht endgültig festgesetzten Verfahrenswert.

 

Gerichtskosten bei Scheidung Online

Sobald Sie die Zahlungsaufforderung vom Familiengericht erhalten haben, zahlen Sie die Gerichtskosten direkt bei der Justizkasse mit dem angegebenen Geschäftszeichen ein. Erst wenn Sie die Gerichtskosten eingezahlt haben, wird das Familiengericht den Scheidungsantrag Ihrem Ehegatten zustellen, das Gericht wird also erst dann tätig, wenn die Gerichtskosten von Ihnen vollständig eingezahlt wurden.

Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung Online

Wenn Ihnen für Ihre Scheidung zu geringe Geldmittel zur Verfügung stehen, dann können Sie mit der Einreichung des Scheidungsantrages den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen. Der Verfahrenskostenantrag muss von Ihnen wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt werden, die notwendigen Belege (Gehaltsnachweise, Kontoauszüge, Mietvertrag usw.) müssen vollständig beigefügt werden.

Wurde Ihnen Verfahrenskostenhilfe gewährt, zahlen Sie die Raten wie vom Gericht festgesetzt an die Justizkasse. Wenn Ihr Einkommen sehr gering ist, setzt das Gericht keine Raten fest. Rechtsanwältin Borghoff-Kulas rechnet ihre Vergütung direkt mit der Justizkasse ab.

Verfahrenskostenantrag herunterladen [LINK]