Internationale Ehescheidungen und Scheidung Online

Ehegatten haben oftmals unterschiedliche Staatsangehörigkeiten (binationale Ehen) oder ein deutsches Ehepaar lebt für einige Jahre im Ausland und die Ehe kriselt – schon sprechen die Juristen von einer internationalen Ehescheidung. Hierbei ist sodann die Kernfrage für die Beteiligten, in welchem Land sie die Scheidung einreichen können und welches Recht Anwendung findet – das deutsche oder das ausländische Recht?

 

Wer zuerst die Scheidung beantragt bestimmt, welches Recht zu Anwendung kommt

Je nachdem, welches Recht Anwendung findet, kann dies für Sie entsprechende Folgen – insbesondere bei den Themen des Unterhaltes und des Zugewinns haben – in diesen Fällen kann Rechtsanwältin Martina Borghoff-Kulas oftmals für Sie durch eine taktische Vorgehensweise das für Sie optimale Ergebnis herausholen. Eine frühzeitige Beratung ist hier oftmals entscheidend, denn unter bestimmten Voraussetzungen kann in zwei verschiedenen Ländern der Scheidungsantrag eingereicht werden und dann heißt es: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst."

 

Vorteile von Scheidung Online bei internationalen Scheidungen

Eine Scheidung-online ist also insbesondere bei einer internationalen Scheidung gut geeignet, wenn Sie beispielsweise als deutsches Ehepaar im Ausland leben, aber ein Ehepartner in Deutschland die Scheidung einreichen will. Oftmals ist die Anwendung des deutschen Familienrechts für den einen Ehepartner wirtschaftlich wesentlich günstiger, als die Anwendung des ausländischen Rechts. Sind beide Ehepartner Deutsche und leben im Ausland, kann der Scheidungsantrag vor dem Amtsgericht - Familiengericht - Berlin-Schöneberg gestellt werden. Seit über 16 Jahren ist die Kanzlei Borghoff-Kulas auf internationale Ehescheidungen spezialisiert. Wir korrespondieren in diesen Fällen hauptsächlich per E-Mail und per Telefon miteinander und können damit die einzelnen Fragestellungen mit Ihnen absprechen.

 

Kein persönliches Erscheinen nötig

Es ist bei der Scheidung-online oft auch nicht nötig, dass der Ehepartner aus dem Ausland zum Scheidungstermin persönlich erscheint. Durch entsprechende Vorbereitungen für den Gerichtstermin kann Rechtsanwältin Borghoff-Kulas eine Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen auch durchführen, ohne dass Ihr Ehepartner vor dem deutschen Familiengericht persönlich erscheinen muss.